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LG Hamburg urteilt gegen Viagogo: Hinweispflicht bei drohender Ticketsperre

Der Erwerb von Eintrittskarten über unautorisierte Zweitmarktplattformen birgt für Fans erhebliche Risiken, die über den reinen Kaufpreis hinausgehen. Das LG Hamburg hat nun klargestellt, dass Anbieter wie Viagogo ihre Nutzer explizit auf die Gefahr einer Zutrittsverweigerung hinweisen müssen, um wettbewerbswidrige Irreführung zu vermeiden.

X haftet für unwahre Aussagen von Grok

Wenn eine KI Fakten erfindet und damit Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, haftet dann der Betreiber? Das LG Hamburg hat hierzu in einem Fall von Grok auf der Plattform X erstmals entschieden.

GEMA vs. Suno: Künstler-Vergütung für KI-generierte Musik?

Daddy Cool, Atemlos, Cheri Cheri Lady und viele weitere zeitlose Klassiker könnten nun zum Zen­trum eines bedeutenden Urheberrechtsprozesses werden. Die GEMA klagt gegen das KI-Unternehmen Suno und will die Rechte ihrer Mitglieder verteidigen. Dem...

Gastzugang in Online-Shops kann datenschutzrechtlich entbehrlich sein

Eine Kundenkonto-Registrierung in Online-Shops geht mit Vorteilen der Beschleunigung des Bestellprozesses und der Eisehbarkeit der Bestellhistorie einher. Weil dabei aber grundsätzlich auch personenbezogene Daten des Kunden dauerhaft gespeichert werden, ist anerkannt, dass als datenschutzfreundliche...

Verlag muss Gendern rückgängig machen

Da eine Autorin nicht mit dem Gendern einiger Stellen ihres Artikels einverstanden war, muss ein Verlag die ungegenderte Urprungsversion desTextes wiederherstellen. Der Verein Deutsche Sprache (VDS) teilte nun mit, dass damit ein Verfahren vor dem Landgericht Hamburg mit einem Vergleich endete (v. 18.5.2022, Az. 308 O 176/21).

Automatisierte Mahnungen dürfen nicht in Rechnung gestellt werden

Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 28.12.2021 (Az. 15 U 14/21) die Berufung eines großen Versandunternehmens gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Hamburg (Az. 406 HKO 118/20) zurückgewiesen, in welchem dem Unternehmen untersagt worden war, im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern für automatisiert erstellte Mahnungen jeweils eine „Mahngebühr“ in Höhe von 10,00 Euro in Rechnung zu stellen.

Irreführung durch Online Corona Testzertifikate

Dabei stellte sich heraus, dass das mitgeteilte Testergebnis vom Anbieter nicht kontrolliert oder angefordert wurde. Trotzdem wurde von einer Ärztin ein Testzertifikat für das Ergebnis eines Selbsttests ausgestellt.