Markiert: LG Ingolstadt

Das ALG hat entschieden

Hinweispflicht für Online-Shops bei Ausnahmen von Aktionsangeboten

Aktionsangebote sind beliebte Verkaufsförderungsmaßnahmen im Online-Handel. Sind dabei bestimmte Artikel von der Aktion ausgenommen, muss auf diese Ausnahmen aber deutlich und transparent hingewiesen werden. In seinem Urteil vom 07.07.2021 (Az.: 1 HKO 31/21) hat das LG Ingolstadt entschieden, dass das Verschweigen von Angebotseinschränkungen irreführend ist.

Beworbene Online-Shop-Produkte müssen lieferbar sein

Das LG Ingolstadt hat einer Elektronikmarktkette untersagt, künftig mit einem Verkaufscountdown unter Einblendung einer ablaufenden Uhr zu werben, wenn die dabei angebotenen Waren tatsächlich nicht zum Verkauf bereit stehen.

Deutsche Umwelthilfe siegt vor Gericht

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Oberlandesgericht München ein Grundsatzurteil für eine bessere Rücknahme ausgedienter Elektroaltgeräte durch Online-Händler erstritten.