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LG Koblenz kippt 1&1-Werbung

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass die Werbung von 1&1 irreführend ist, wenn mit „Glasfaser-DSL“ geworben wird, letztlich aber nur ein DSL-Tarif angeboten wird (Urt. v. 16.9.2025, Az. 3 HK O 69/24).

Über Rohkost darf nicht jede Aussage getroffen werden.

Aussage „100% Rohkost“ ist irreführend, wenn das Produkt zuvor erhitzt wurde

Um ihren Produkten zu einem naturbelassenen Image zu verhelfen, greifen Unternehmen tief in die Trickkiste der Werbeaussagen. Dass hierbei die Grenzen des Irreführungsverbots teilweise überschritten werden, zeigt ein aktuelles Urteil des LG Koblenz vom 5.5.2020 (Az. 2 HK O 61/17) am Beispiel eines Kokosnussöls.