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Verfahrenskosten bei Urheberrechtsverletzung: YouTube-Beschwerde ersetzt keine Abmahnung

Wer wegen einer Urheberrechtsverletzung auf YouTube gegen einen Dritten im Wege der Einstweiligen Verfügung vorgeht, der muss zuvor den Verletzer abmahnen. Dies gilt auch dann, wenn zuvor das You-Tube-Beschwerdeverfahren (Strike und Counter-Notification) durchgeführt wurde. Wenn keine Abmahnung ausgesprochen wird, trägt man im Falle eines sofortigen Anerkenntnisses des Dritten die Kosten des Gerichtsverfahrens, so das LG Köln.

Kein Pastiche: YouTube-„Lehrvideo“ verletzt Rechte an Heinrich Böll-Kurzgeschichte

Jeder Schüler dürfte in seiner Laufbahn wohl mindestens einen Lehrer gehabt haben, der sich sehr kreative Methoden hat einfallen lassen, um den Stoff bestmöglich an seine Klasse zu vermitteln. Einem dieser Lehrer brachte die eigene Kreativität nun ein Rendezvous mit dem LG Köln ein. Der Grund: Er erstellte ein Video aus Cartoons, das auf einer Kurzgeschichte von Heinrich Böll basierte. Am Ende stellte sich die große ­Frage: War das eine Urheberrechtsverletzung?

Kardinal Woelki geht erfolgreich gegen „Bild“-Artikel vor

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki ist vor dem LG Köln erneut gegen eine Berichterstattungen der „Bild“ vorgegangen – auch dieses Mal mit Erfolg. Das Boulevard-Blatt muss es unterlassen, weiter darüber zu schreiben, dass der Kardinal über die Personalakte eines umstrittenen Pfarrers informiert war, der später befördert wurde.

„BronchoStop“ für Verbraucher nicht irreführend

Der Name „BronchoStop“ für einen Hustensaft, der den Husten aber nur lindert und nicht stoppt, ist keine irreführende Bezeichnung. Das Medikament darf nach einem Urteil des OLG Köln seinen Namen behalten.

LG Köln stärkt Verbraucherschutz

Das Landgericht Köln hat es in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes NetCologne und NetAachen untersagt, den erforderlichen Kündigungsbutton mit der verpflichtenden Eingabe eines Passworts zu verknüpfen.

BGH entscheidet in Tina Turners Fall

„Simply The Best – Die Tina Turner Story“ ist eine Tribute-Show und soll die Sängerin Tina Turner feiern. Doch Turner selbst gefiel das überhaupt nicht, und sie verklagte den Tourveranstalter, die Cofo Entertainment GmbH & Co. KG aus Passau. Der Grund: Verwechslungsgefahr!

Werbeanzeigen mit Zitaten ohne Zustimmung zulässig

Eine Werbeanzeige für ein Produkt gegen das Reizdarmsyndrom, die im Deutschen Ärzteblatt erschien, zitierte einen Arzt, der der Verwendung nie zugestimmt hatte. Doch das ist nicht per se unzulässig, entschied das OLG Köln.

Weiterleitung von Gerichtsentscheidungen verletzt Datenschutz

Gerichtsentscheidungen dürfen nicht an andere Behörden weitergeleitet werden, wenn die Beteiligten darin namentlich genannt werden. Ein Verstoß kann zu einem Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 DSGVO wegen Verletzung der DSGVO führen. Das bestätigte das LG Köln jüngst in einem Urteil (Az. 5 O 84/21), entschied aber, dass es im konkreten Fall an einem kausalen Schaden für einen solchen Anspruch fehle.