GEMA siegt gegen OpenAI: ChatGPT verletzt Urheberrechte
(…) Die Verwertungsgesellschaft GEMA hatte gegen zwei Unternehmen der OpenAI-Gruppe geklagt. Streitpunkt: In den KI-Modellen GPT-4 und GPT-4o seien Liedtexte deutscher Urheber gespeichert und teilweise auf Nutzeranfragen fast wortgleich ausgegeben worden – darunter bekannte Songs wie „Atemlos“ von Kristina Bach und „Wie schön, dass du geboren bist“ von Rolf Zuckowski.