LG München I: Opt-In für Telefonwerbung unwirksam bei individueller Abwahl von Sponsoren
Die Zustimmung eines Verbrauchers zur Telefonwerbung (durch andere Unternehmen), die im Rahmen der Gewinnnspielteilnahme eingeholt wird, kann ungültig sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Einwilligung für eine Vielzahl von Unternehmen gilt und der Verbraucher für jedes einzelne Unternehmen das Feld „Abmelden“ zur Abwahl anklicken muss.