Markiert: LG München I

GEMA siegt gegen OpenAI: ChatGPT verletzt Urheberrechte

(…) Die Verwertungsgesellschaft GEMA hatte gegen zwei Unternehmen der OpenAI-Gruppe geklagt. Streitpunkt: In den KI-Modellen GPT-4 und GPT-4o seien Liedtexte deutscher Urheber gespeichert und teilweise auf Nutzeranfragen fast wortgleich ausgegeben worden – darunter bekannte Songs wie „Atemlos“ von Kristina Bach und „Wie schön, dass du geboren bist“ von Rolf Zuckowski.

Ist Online-Coaching Fernunterricht?

Nachdem die Frage lange umstritten war, hatte der BGH sich zu dieser Thematik geäußert und klargestellt, unter welchen Voraussetzungen das Fernunterrichtsschutzgesetz auf Coaching-Verträge Anwendung findet. Im Anschluss an das BGH-Urteil hatte sich nunmehr auch...

Brauerei-Streit um farbenfrohe Etiketten: Paulaner siegt im Spezi-Streit gegen Karlsberg

Die Münchener Brauerei Paulaner hat einen Markenstreit um das Etikett ihrer Spezi-Version gegen die aus dem Saarland kommende Konkurrenz Karlsberg gewonnen. Das Landgericht München I untersagte Karlsberg die Nutzung der konkreten farblichen Produktaufmachung des Etiketts des von ihr vertriebenen Cola-Mix-Getränks „Brauerlimo“ für die Bundesrepublik Deutschland (LG München I, Urteil vom 25.3.2025, 33 O 14937/23)

LG München I: Opt-In für Telefonwerbung unwirksam bei individueller Abwahl von Sponsoren

Die Zustimmung eines Verbrauchers zur Telefonwerbung (durch andere Unternehmen), die im Rahmen der Gewinnnspielteilnahme eingeholt wird, kann ungültig sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Einwilligung für eine Vielzahl von Unternehmen gilt und der Verbraucher für jedes einzelne Unternehmen das Feld „Abmelden“ zur Abwahl anklicken muss.

LG München I: Eine „Rostbratwurst“ muss nicht aus Nürnberg kommen

Der Begriff „Nürnberger Rostbratwurst“ ist nicht nur hierzulande sehr bekannt. Mit der Frage, ab wann eine Bratwurst dann auch letztlich „Nürnberger Rostbratwurst“ genannt werden darf, haben sich jedoch wahrscheinlich die wenigsten beschäftigt. Diese Frage wurde nun aber zum Streitfall.

LG München I: Kein absolutes Kopplungsverbot bei Online-Shop-Registrierung und Newsletter-Anmeldung

Im Online-Handel sorgt die Kopplung von Vertragsschluss und Newsletter-Anmeldung oft für Unsicherheit beim Datenschutz. Laut dem gesetzlichen Kopplungsverbot gilt eine Zustimmung als unfreiwillig, wenn eine Leistung (bzw. Vertragsschluss) an die Erteilung einer Einwilligung gekoppelt wird, welche für den eigentlichen Verarbeitungszweck nicht erforderlich ist. Welche praktische Bedeutung hat das Kopplungsverbot und wie bewerten Gerichte dieses Verbot? Ein neues Urteil des LG München gibt Aufschluss. Mehr dazu im folgenden Beitrag.

Markenrechtsstreit entschieden

Verloren hat vor dem LG München I die Schöpferin des Produkts und Markenrechtsinhaberin, die Brauerei Riegele. Umstritten war, was Riegele mit Paulaner im Jahre 1974 vereinbart hat.

Zwei Marken „SCHÜTZENLISL“ verfallen

Die Beklagte bewarb sich ab dem Jahr 2016 wiederholt um die Zulassung des „SCHÜTZENLISL“-Festzeltes. Die Bewerbungen verliefen im Ergebnis allerdings ohne Erfolg. Anfang des Jahres 2021 beschloss die Beklagte ein alternatives Konzept hinsichtlich der Nutzung ihrer „SCHÜTZENLISL“-Marken und traf entsprechende Vorbereitungen.