Ein Briefkasten mit der Nummer 20

Personalisierte Briefwerbung nach DSGVO ohne Einwilligung zulässig

Die Verarbeitung personenbezogener Namens- und Adressdaten für die werbliche Ansprache ist nur bei entsprechender datenschutzrechtlicher Rechtfertigung zulässig. Für bestimmte Werbeformen (etwa die Mail- oder SMS-Werbung) existieren insoweit spezialgesetzliche Einwilligungserfordernisse. Ob auch die personalisierte Briefwerbung von einer vorherigen Einwilligung abhängt oder vielmehr auf berechtigte Werbeinteressen gestützt werden kann, entschied jüngst das OLG Stuttgart.

Eine rote Computermaus

Reicht ein Klick auf den „Senden“-Button als Bestätigung aus?

Im digitalen Zeitalter haben sich viele Geschäftsabschlüsse in den Online-Bereich verlagert. Doch auch online ist es nicht immer klar, wann ein Vertrag auch wirklich zustande gekommen ist. Das LG Stuttgart musste sich mit der Frage befassen, ob bereits das einfache Betätigen des „Senden“-Buttons auf einer Website einen rechtsgültigen Vertragsschluss darstellt. Weiterlesen: Reicht ein Klick auf den „Senden“-Button als Bestätigung aus?

Ein Tablet auf einem Tisch

Shop Apotheke darf Werbeslogan behalten

Die niederländische Online-Apotheke „Shop Apotheke“ darf weiterhin mit dem Titel „Die beste Online-Apotheke Deutschlands“ werben. Das hat der Bundesgerichtshof mit nun veröffentlichtem Urteil vom 12.5.2022 entschieden (Az. I ZR 203/20). Die Shop Apotheke warb 2019 in verschiedenen Webespots mit dem Slogan „Shop Apotheke – Die beste Online-Apotheke Deutschlands“.