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LG Verden: Kein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Maßanfertigung bei vordefinierter Standardgrößenauswahl

Das im Fernabsatzrecht Verbrauchern grundsätzlich zustehende Widerrufsrecht kann im Einzelfall bei einer Produktherstellung nach individuellen Verbrauchervorgaben ausgeschlossen sein. Ob eine hinreichende Personalisierung bereits anzunehmen ist, wenn ein Produkt erst auf eine Auswahl des Verbrauchers zwischen mehreren Standardvarianten hin gefertigt wird, entschied das LG Verden.