Mindestbestellmenge muss auch bei Google-Anzeige angegeben werden
Die Werbung mit einem niedrigen Stückpreis ohne Hinweis auf eine Mindestbestellmenge kann irreführend und damit wettbewerbswidrig sein. Das hat das Landgericht Wiesbaden entschieden.
Die Werbung mit einem niedrigen Stückpreis ohne Hinweis auf eine Mindestbestellmenge kann irreführend und damit wettbewerbswidrig sein. Das hat das Landgericht Wiesbaden entschieden.
Bücher und andere Schriftwerke unterliegen in Deutschland der Buchpreisbindung, die zum Schutz des Kulturguts „Buch“ einen Verkauf nur zum offiziell festgesetzten Preis erlaubt. Welche Preislisten zur Bestimmung des gebundenen Preises herangezogen werden müssen, klärte nun das OLG Frankfurt a.M. (…)
Die Verkaufsplattform eBay unterfällt selbst nicht den Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetzes. Ihre einmalige Adventsrabattaktion, bei der u. a. beim Kauf von Büchern die Letztabnehmer lediglich 90% des Kaufpreises zahlen mussten, während eBay 10% an den Buchhändler entrichtete, führte auch nicht zu einem Verstoß der Buchhändler gegen das BuchPrG.