Urheber von Stock-Fotos muss nicht genannt werden
Die in den AGB eines Microstock-Portals enthaltene Klausel, die einen Verzicht des Urhebers auf sein Recht zur Namensnennung vorsieht, ist wirksam. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 29.9.2022, Az. 11 U 95/21).