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Urheber von Stock-Fotos muss nicht genannt werden

Die in den AGB eines Microstock-Portals enthaltene Klausel, die einen Verzicht des Urhebers auf sein Recht zur Namensnennung vorsieht, ist wirksam. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 29.9.2022, Az. 11 U 95/21).