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EuGH urteilte zur Frage: Verletzt Hintergrundmusik im Flieger Urheberrechte?

Die Ausstrahlung eines Musikwerks, das als Hintergrundmusik in öffentlichen Personenbeförderungsmitteln abgespielt wird, stellt eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Unionsrechts dar. Etwas anderes gilt für die bloße Entrichtung einer Lautsprecheranlage und gegebenenfalls einer Software an Bord eines Beförderungsmittels, die die Ausstrahlung von Hintergrundmusik ermöglichen.