Markiert: Lizenz

OLG Frankfurt a.M. zur Irreführung über fehlende Markenlizenz

Über eine vermeintliche Irreführung mangels Hinweises auf eine fehlende Marken­lizenz eines Produkts hatte jüngst das OLG Frankfurt a. M. zu entscheiden und musste dabei der Besonderheit Rechnung tragen, dass der Anbieter in der Produktbeschreibung aktiv eine Vertragsbeziehung zum Markeninhaber verneinte.

Streit um das Erfrischungsgetränk „Spezi“

1974 schlossen Riegele und Paulaner eine Vereinbarung. Worum es sich bei dieser Vereinbarung handelt, darüber streiten die Parteien. Riegele erklärt, es sei ein Lizenz­vertrag, den man nun gekündigt habe, verbunden mit dem Angebot für einen neuen Vertrag.