Markiert: Luke Mockridge

Presse durfte über Mockridges Liebesleben spekulieren

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die spekulative Berichterstattung über die damals noch nicht öffentliche Beziehung von Luke Mockridge und seiner damaligen Freundin zulässig war und ihn nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzte.