Ein Verbraucher kann einen online oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Kaufvertrag nicht widerrufen, wenn die gekaufte Ware auf seinen individuellen Wunsch hin hergestellt wurde. Der EuGH hat dies mit einem aktuellen Urteil nochmal bekräftigt.
Sensation vom EuGH! Die Luxemburger Richter ändern mal eben das gesamte deutsche Verbraucherkreditrecht und widersprechen damit der verbraucherunfreundlichen Auffassung des BGH