Auskunft an Journalistin zu Unrecht verweigert
Die „Bild“-Reporterin Lydia Rosenfelder wollte mehr zu den Gesprächsinhalten des Abends wissen. Im Zuge der Recherche stellte sie unter anderem fest, dass die vom BVerfG zu dem Ereignis herausgegebene Akte weder Inhalte der gehaltenen Vorträge enthielt noch alle Dokumente vorhanden waren, die sich in der von der Bundesregierung herausgegebenen Akte fanden.