BPatG zur Wortmarke: „Bayern Bazi“ ist nur ein typischer Bayer aus Bayern
Mit „Bayern Bazi“ wollte ein Unternehmen eine neue Marke ins Register eintragen lassen, doch das BPatG machte einen Strich durch die Rechnung. Der Ausdruck sei nichts anderes als die Beschreibung eines typischen Bayern. Lustig klingen darf er, markenrechtlich taugt er aber nicht.