Markiert: Markenanmeldung

BGH lehnt Schutz als Marke für „Kölner Dom“ ab

Der BGH hat entschieden, dass die Bezeichnung „Kölner Dom“ nicht als Marke geschützt werden kann. Dies hat auch Einfluss auf die Verwendung dieses Begriffs im kommerziellen Kontext. Der Bundesgerichtshof hat den Schutz der Marke...

Sunday muss das Gerichtsurteil hinnehmen.

Wie gewonnen so zerronnen: Spekulationsmarke mit Behinderungsabsicht

Spekulationsmarke: Das hat jetzt weniger mit einem Weihnachtsgebäck zu tun, als vielmehr mit der vorratsmäßigen Anmeldung von Marken ohne wirkliche Nutzungsabsicht – dafür aber meist mit Behinderungsabsicht. Eine solche Marke kommt aber meist nicht weit, wie ein Beschluss des DPMA (13.10.2021; 30 2015 048 635) zeigt.