Neues zur markenrechtlichen Auskunftspflicht nach § 19 MarkenG
Am 29.11.2017 entdeckte die Klägerin, dass auf der Internetseite www.google.de bei Eingabe der Suchwörter „Alba Recycling“ oberhalb der Ergebnisse folgende AdWords-Anzeige erschien: „Alba Recycling Abholung – Wir entsorgen billig für Sie …..“ Diese Anzeige war mit der Internetseite www. … .de verlinkt, auf der Entsorgungsdienstleistungen angeboten wurden.