Markiert: Markenschutz

Puma-Sneaker: Instagram-Post Rihannas verhindert Puma-Designschutz

In einem aktuellen Urteil hat das Gericht der Europäischen Union ein Schuhdesign der Marke Puma für nicht schutzfähig erklärt, da die Sängerin Rihanna bereits einige Zeit vor Eintragung Fotos von sich in den betreffenden Sneakern auf Instagram gepostet hatte.

Seit 17 Jahren Metall auf Metall

Seit 17 Jahren Metall auf Metall

Nach seinen Urteilen vom 20.11.2008 (Metall I) (bezogen auf die Vorinstanzen Landgericht (LG) und Oberlandesgericht (OLG) Hamburg), 13.12.2012 (Metall II) (nach Zurückverweisung an das OLG Hamburg auf Revision),

EuGH bestätigt Löschung: „Malle“ ist keine Marke mehr!

Ein Unternehmer aus Hilden hatte sich schon 2002 die Rechte am Begriff „Malle“ beim Europäischen Markenamt (EUIPO) gesichert. 2019 mahnte er u. a. Discobetreiber, Partyveranstalter und auch Blogger ab. Nun bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) letztin­stanzlich die Löschung der Marke.

Puma darf weiterhin den Ausdruck „Blessed“ drucken

Markenschutz soll verhindern, dass Wettbewerber Schriftzüge oder Bildzeichen einfach übernehmen und auf eigene Produkte aufdrucken. Doch nun erlaubte das OLG Frankfurt a.M. dem Sportartikelhersteller Puma, das Wort „BLESSED“ auf Kleidungsstücke zu drucken, obwohl der Schriftzug als Wort-Bildmarke eines Frankfurter Gastronomen registriert ist.

Gericht der EU: AC Mailand Wappen bekommt keinen Markenschutz

Nicht nur Wörter können als Marken geschützt werden, sondern auch Logos und Wappen. So wollte sich auch der Fußballklub AC Mailand sein Wappen als Zeichen markenrechtlich schützen lassen. Doch das geht nicht – denn eine bereits eingetragene deutsche Marke ist ihm zu ähnlich, meint das EuG.