Wenn Luxuskosmetika auf dem Wühltisch landen
Dürfen Luxuskosmetika zwischen Grabbelkisten und Billigware angeboten werden? Wann schadet die Warenpräsentation dem Markenimage so sehr, dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht mehr greift?
Dürfen Luxuskosmetika zwischen Grabbelkisten und Billigware angeboten werden? Wann schadet die Warenpräsentation dem Markenimage so sehr, dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht mehr greift?
Kann ein Brauereiunternehmen den Begriff „Spezial“ als Wortmarke schützen lassen, wenn dieser im Bierhandel seit Jahrzehnten als Sortenbezeichnung gebräuchlich ist? Genügt der Verweis auf ähnliche eingetragene Marken anderer Unternehmen, um eine eigene Anmeldung durchzusetzen?
Darf ein spanisches Unternehmen ein Getränkezeichen mit einem roten Pferd auf gelbem Sonnenkreis vermarkten? Reicht die bloße Erinnerung an eine bekannte Marke bereits aus, um deren Schutzbereich zu aktivieren?
Kann die Form eines Fruchtgummis rechtlich geschützt werden? Was muss ein Bonbon mitbringen, damit seine Gestalt als Markenzeichen gilt? Und warum reicht jahrzehntelange Marktpräsenz allein nicht aus?
Kann ein ovales Punktemuster auf dem Griff eines Rasierers eine eingetragene Marke sein? Genau das hat Philips mit einer Positionsmarke versucht. Das EUIPO hat den Antrag nun aber endgültig abgelehnt.
Was passiert, wenn man einen markenrechtlichen Widerspruch gegen eine jüngere Marke einlegt, diese aber über eine wenige Wochen ältere Priorität verfügt? Warum gründliches Arbeiten bei Widersprüchen essenziell ist und Prioritäten nicht missachtet werden sollten, zeigt eine Entscheidung des EUIPO.
Im Dezember 2023 meldete die Tenuta Lamborghini S.r.l. Società Agricola, ein italienisches Agrarunternehmen, beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum die Unionsmarke Nr. 18 963 666 „Lamborghini“ an. Das Besondere: Es handelte sich um eine Bewegungsmarke, die eine Weinflasche zeigt, die sich um ihre vertikale Achse dreht und dabei ihre Farbe von Grün über Blau und Gelb zu Violett wechselt.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass im Vereinigten Königreich geschützte ältere Marken nach dem Brexit nicht mehr als Grundlage für Widersprüche gegen EU-Markenanmeldungen dienen können. Das Urteil klärt zugleich eine grundsätzliche Frage: Ältere Rechte müssen nicht nur zum Anmeldezeitpunkt, sondern während des gesamten Verfahrens gültig bleiben.
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 22.10.2025 – Az. T-482/24 zeigt eindrücklich, wie streng das europäische Markenrecht mit vermeintlichen Einverständnissen umgeht. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand das (…) Zeichen „Danger“, das für Sport- und Kampfsportartikel angemeldet wurde.
Seit Jahrzehnten gehört Miss Moneypenny zur Welt von James Bond. Dennoch darf ihr Name für Sekretariatsdienste genutzt werden. Der BGH hat nun entschieden, dass der Name der Figur nicht geschützt ist.