OLG Hamm: „Alltagsmaske“ ist kein Medizinprodukt und muss dies auch nicht klarstellen
Mit der Frage, ob eine „Alltagsmaske“ in der Form einer „textilen Mund-Nasen-Bedeckung“ ein Medizinprodukt ist und – falls dies nicht der Fall wäre – hierauf klarstellend hingewiesen werden müsste, befasste sich jüngst das OLG Hamm mit Beschluss vom 15.12.2020 (Az. I-4 W 116/20)