Künast gegen rechten Blogger
Eine mehrdeutige Äußerung darf nicht nur persönlichkeitsverletzend eindeutig wiedergegeben werden, das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. in einem Beschluss vom 16.04.2020 – AZ 16 U 9/20.
Eine mehrdeutige Äußerung darf nicht nur persönlichkeitsverletzend eindeutig wiedergegeben werden, das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. in einem Beschluss vom 16.04.2020 – AZ 16 U 9/20.