Markiert: Meinungsfreiheit

Ex-Mitarbeiter von RT DE darf Enthüllungsbuch veröffentlichen

Das LG Frankfurt a. M. untersagte dem Autor, einzelne Äußerungen aus dem Buch zu wiederholen, weil es sich um nicht erwiesene Tatsachenbehauptungen handele. Für den Großteil der Äußerungen, die Abbildungen oder gar für das gesamte Buch kam dagegen, so das LG, ein Verbot nicht in Betracht, weil darin Wertungen ausgesprochen würden, die von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit des Verfassers erfasst seien.

Jan Böhmermann scheitert vor dem BVerfG

Jan Böhmermanns Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht ist nicht zur Entscheidung angenommen worden (Beschluss vom 26.1.2022, Az.1 BvE 2026/19). Die einzige Begründung: Die Verfassungsbeschwerde habe keine Aussicht auf Erfolg.

Kontosperrungen teils unzulässig

Für die Welt der sozialen Medien haben die Urteile wegweisende Wirkung. Die Rufe nach mehr Kon­trolle und gezielteren Löschungen im Bereich der Hassrede wurden (…) immer lauter.

Der Bundesgerichtshof verliert einen Richter.

Kündigung wegen „Ugah-Ugah“-Äußerung – Keine Verletzung der Meinungsfreiheit

Die Äußerung „Ugah Ugah“ gegenüber einem dunkelhäutigen Kollegen verletzt dessen Menschenwürde und kann daher nicht durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden. So entschied das Bundesverfassungsgericht in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss (Beschl. v. 02.11.2020, AZ. 1 BvR 2727/19).