Wer muss haften?: Fake-Profile auf Social Media
(…) Jemand erstellt auf einem großen Social-Media-Dienst mehrere Fake-Profile einer realen Person – komplett mit echtem Namen, echten Fotos und sogar der richtigen Arbeitsstelle. Die Plattform wird darauf aufmerksam gemacht, reagiert aber wochen- und monatelang nicht. Das OLG München (Urteil vom 20.1.2026 – 18 U 2360/25) bejaht eine Haftung des Plattformbetreibers als mittelbarer Störer.