Markiert: Menschenwürde

Der Bundesgerichtshof verliert einen Richter.

Kündigung wegen „Ugah-Ugah“-Äußerung – Keine Verletzung der Meinungsfreiheit

Die Äußerung „Ugah Ugah“ gegenüber einem dunkelhäutigen Kollegen verletzt dessen Menschenwürde und kann daher nicht durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden. So entschied das Bundesverfassungsgericht in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss (Beschl. v. 02.11.2020, AZ. 1 BvR 2727/19).