Lego gewinnt gegen – zumal dreist beworbene – chinesische Kopien wegen Verwechslungsgefahr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.08.2022, Az. 38 O 91/21. Markenverletzung: Lego ist erfolgreich gegen chinesische Kopien seiner Mini-Figuren vorgegangen. Nach der Erfahrung der Kanzlei Schweizer hat von vornherein die dreiste Werbung des deutschen Händlers gewirkt.