O2 handelte unionsrechtswidrig
Mobilfunkanbieter mussten im Juni 2017 mit Abschaffung der Roaming-Gebühren automatisch die Tarife aller Kunden ändern. O2 tat dies nicht, sondern stellte seine Kunden vor die Wahl, zum regulierten „Roam-Like-At-Home-Tarif“ zu wechseln.