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Augen auf beim eBay-Autofelgenkauf

Ist eine Felge, die bei eBay mit „neu, aus Demontage“ beworben wird, mit einer tatsächlich neuen Felge gleichzusetzen?  Diese Frage musste nun das AG München beantworten, nachdem sich der Käufer einer nie losgeschickten Felge um neue, teurere Ersatzware gekümmert hat.

LG München I: Eine „Rostbratwurst“ muss nicht aus Nürnberg kommen

Der Begriff „Nürnberger Rostbratwurst“ ist nicht nur hierzulande sehr bekannt. Mit der Frage, ab wann eine Bratwurst dann auch letztlich „Nürnberger Rostbratwurst“ genannt werden darf, haben sich jedoch wahrscheinlich die wenigsten beschäftigt. Diese Frage wurde nun aber zum Streitfall.

„The Real Badman (Ribéry) & Robben“: Streit zwischen FC Bayern und Grafiker muss neu verhandelt werden

Die früheren Bayern-Stars Arjen Robben und Franck Ribéry bildeten lange eine der gefährlichsten Flügelzangen im europäischen Profifußball und prägten bis zu ihrem Abschied vom Verein eine besonders erfolgreiche Bayern-Ära. Nun könnten die Fußballer trotz ihres Karriereendes noch ein Nachspiel für den Verein haben – zumindest ihre Superhelden-Versionen.

Die echte Wiesn bleibt in München

Auch Fotos der echten Wiesn etwa auch mit Schriftzügen wie „Das größte Volksfest der Welt in Dubai“ dürfen die Veranstalter des mehrfach verschobenen Events nicht mehr verwenden, wenn der Eindruck entsteht, es sei die originale Wiesn.

Zwei Marken „SCHÜTZENLISL“ verfallen

Die Beklagte bewarb sich ab dem Jahr 2016 wiederholt um die Zulassung des „SCHÜTZENLISL“-Festzeltes. Die Bewerbungen verliefen im Ergebnis allerdings ohne Erfolg. Anfang des Jahres 2021 beschloss die Beklagte ein alternatives Konzept hinsichtlich der Nutzung ihrer „SCHÜTZENLISL“-Marken und traf entsprechende Vorbereitungen.

Irreführung und unlautere Rufausbeutung des Münchner Oktoberfestes

Die Landeshauptstadt München hatte am 25.5.2021 eine einstweilige Verfügung gegen die Veranstalter des Oktoberfests Dubai beantragt. Die beiden verfügungsbeklagten Veranstalter vertraten die Auffassung, dass der Begriff „Oktoberfest“ von jedermann verwendet werden darf und nicht markenrechtlich oder kennzeichenrechtlich geschützt werden kann. Außerdem assoziiere man mit dem Begriff „Oktoberfest“ nicht unbedingt das Münchner Oktoberfest.

Sunday muss das Gerichtsurteil hinnehmen.

München muss Online-Stadtportal ändern

Die unter anderem auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat der Klage einiger Münchner Zeitungsverlage gegen das Stadtportal der Landeshauptstadt München, www.muenchen.de, stattgegeben.