Markiert: Namensfunktion

Was man bei der Benennung einer Firma beachten sollte

Vorrangiges Kriterium sei bei der Wahl des Firmennamens laut BGH aber, dass die Namensfunktion erfüllt und damit das Unternehmen gekennzeichnet werde. Hierfür müsse der Firmenname in erster Linie als Wort aussprechbar sein. An einer solchen Aussprechbarkeit fehle es, wenn Bestandteile des Namens im allgemeinen Sprachgebrauch nicht vorkämen.