„UNITED FOR YOUR SUCCESS“: Erfolgloser Markenversuch
BVGer vom 3.5.2023, Az. B-1582/2022. Das Zeichen „UNITED FOR YOUR SUCCESS“ ist für Waren und Dienstleistungen der Klassen 7,9,37,38,40,41 und 42 nur „rein anpassend“ und folglich nicht unterscheidungskräftig. Anmerkung Entscheidungen wie diese des Schweizerischen Bundesverwaltungsgerichts dienen am besten dazu, einem Mandanten klar zu machen, dass seine „glorreiche Idee“ keine Chance Weiterlesen: „UNITED FOR YOUR SUCCESS“: Erfolgloser Markenversuch
