Wer nur ungenau darüber aufklärt, dass ein Pferd aggressiv ist und sich nicht reiten lässt, der muss damit leben, dass dies später einen Anfechtungsgrund gemäß § 123 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch darstellt. Das hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Berufung der Erbin eines früheren Konstrukteurs der Porsche AG zurückgewiesen, die von der Volkswagen AG, zu der die Porsche AG seit 2009 gehört, angemessen am wirtschaftlichen Erfolg des VW-Käfers beteiligt werden wollte.
Der Bundesgerichtshof hat in drei Urteilen über die elementare Frage entschieden, wann Influencer ihre Postings als Werbung kennzeichnen müssen. Die Antwort fällt differenziert aus.