Künstliche Intelligenz kann innerhalb von Sekunden Bilder erzeugen, die fremden Werken täuschend ähnlich sehen. Doch wer trägt die rechtliche Verantwortung, wenn dabei Urheberrechte verletzt werden – die Software, ihr Hersteller oder der Nutzer, der den Befehl gegeben hat?
Dürfen Luxuskosmetika zwischen Grabbelkisten und Billigware angeboten werden? Wann schadet die Warenpräsentation dem Markenimage so sehr, dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht mehr greift?
Der Sportartikelhersteller PUMA hat einen wichtigen Erfolg gegen einen spanischen Schuhhersteller erzielt, dem das Oberlandesgericht Düsseldorf am 25.9.2025 untersagte, zwei von drei angegriffenen Streifengestaltungen auf Sportschuhen in Deutschland zu vertreiben. Das OLG sah die...
Wer in einem Prospekt mit auffälligen Preisnachlässen wirbt, muss auch den tatsächlichen früheren Verkaufspreis nennen. Eine bloße Gegenüberstellung des aktuellen Preises mit der sogenannten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers reicht nicht aus, wenn zusätzlich mit einer prozentualen Ersparnis geworben wird.
Mit Beschluss vom 29. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision der Markeninhaberin zurückgewiesen. Damit ist das Löschungsurteil des Kammergerichts rechtskräftig und die umstrittene Marke „Black Friday“ muss endgültig aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht werden.
In dem Kartellbußgeldverfahren gegen die Carlsberg Deutschland Holding GmbH kam es nun zu einer Entscheidung. Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Ulrich Egger entschied, dass die Brauerei einen Kartellrechtsverstoß begangen habe und verhängte eine Geldbuße in Höhe von 50 Millionen Euro.
Ein Zahnarzt kann sich „Kinderzahnarzt“ nennen, ohne damit die Verbraucher irrezuführen. Dies entschied nun der Bundesgerichtshof und stellte klar, dass man bei einer Kinderzahnarztpraxis nur davon ausgehe, dass sie kindgerecht ausgestattet ist und die Behandler auf die kleinen Patienten in besonderer Weise eingehen.
Die „Nulltarif-Optionen“ „StreamOn“ der Telekom sowie der „Vodafone-Pass“ verstoßen gegen das im EU-Recht verankerte Prinzip der Netzneutralität. Dabei handelt es sich um die Pflicht, alle Daten im Internet ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln.