Markiert: Oberlandesgericht Frankfurt a. M.

Darf TV-Sendung so heißen wie ein Buch?

Zwischen dem Titel „Nie wieder keine Ahnung!“ für eine Fernsehbeitragsreihe und demselben Titel für ein Sachbuch besteht keine Verwechslungsgefahr. Das Buch darf deshalb weiterhin unter dem Titel vertrieben werden, auch wenn dieser geschützt ist.

Künast gegen rechten Blogger

Eine mehrdeutige Äußerung darf nicht nur persönlichkeitsverletzend eindeutig wiedergegeben werden, das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. in einem Beschluss vom 16.04.2020 – AZ 16 U 9/20.