Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat (…) dem beklagten Portalbetreiber u.a. sog. Laienwerbung für medizinisches Cannabis und die Durchführung eines Servicevertrages mit verdeckter Provision für die Vermittlung von Patienten untersagt.
Die im Burda-Verlag erscheinende Zeitschrift FREIZEIT SPASS veröffentlichte in einem Artikel eine Luftbildaufnahme des Mallorca-Anwesens des ehemaligen Formel 1-Weltmeisters Michael Schumacher. Da Leser durch die Perspektive der Aufnahme jedoch nicht ohne weiteres Rückschlüsse auf den genauen Standort der Villa ziehen könnten, sah der Bundesgerichtshof keinen Eingriff in die Privatsphäre der Familie und hob das Urteil der Vorinstanz auf (BGH, Urteil vom 5. November 2024, Az. VI ZR 110/23).
Die Verkaufsplattform eBay unterfällt selbst nicht den Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetzes. Ihre einmalige Adventsrabattaktion, bei der u. a. beim Kauf von Büchern die Letztabnehmer lediglich 90% des Kaufpreises zahlen mussten, während eBay 10% an den Buchhändler entrichtete, führte auch nicht zu einem Verstoß der Buchhändler gegen das BuchPrG.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat einem Online-Händler im Eilverfahren den Verkauf von Hunderegenjacken unter Verwendung des Zeichens „The Dog Face“ untersagt. Der Händler lehne sich damit in unzulässiger Weise an die bekannte und beliebte Marke „The North Face“ an (Beschl. v. 28.6.2022, Az. 6 W 32/22).
Das Ärztebewertungsportal Jameda darf bei einem begründeten Verdacht von „gekauften Bewertungen“ das Arztprofil mit einem Warnhinweis kennzeichnen. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.