Axel Springer hat einen Rechtsstreit um die Schlagzeile „Wir sind Papst“ gewonnen. Das OLG Hamburg urteilte, dass der Slogan urheberrechtlichen Schutz genieße. Der Slogan ist seit der Wahl Joseph Ratzingers 2005 zu einer geflügelten Redewendung geworden.
YouTube haftet für fremde Urheberrechtsverletzungen nur, wenn der Rechteinhaber die Online-Plattform klar und eindeutig auf den Rechtsverstoß hingewiesen hat. Ist der Hinweis hingegen unklar oder missverständlich, löst dies keine Prüfungs- und Vorsorgepflicht der Videoplattform...