Wenn Unternehmen auf Google Shopping ein Produkt zu einem falschen Preis anbieten, kann das für Ärger bei Kunden sorgen. Nun musste das OLG Hamm entscheiden, wer für diesen Fehler verantwortlich ist – auch wenn die Ursache des Fehlers nicht eindeutig geklärt werden kann.
Wird ein Radfahrer durch einen am Straßenrand stehenden Baum verletzt, heißt das nicht zwangsläufig, dass ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Das entschied nun das Oberlandesgericht Hamm und lehnte die Ausgleichsansprüche eines verletzten Radfahrers gegen die Kommune somit ab.
Das OLG Hamm hat dem Hersteller des homöopathischen Erkältungsmittels Meditonsin bestimmte Werbeaussagen untersagt. Das Versprechen einer „raschen und zuverlässigen Reduktion der Intensität der typischen Erkältungssymptome“ sei irreführend, denn dass dies tatsächlich der Fall ist, wurde wissenschaftlich nicht sicher nachgewiesen.
In einem Streit zwischen Leuchtmittelverkäufern urteilte das Oberlandesgericht Hamm zur Kennzeichnungspflicht nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Nach dieser Vorschrift müssen Elektrogeräte mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden, um darauf hinzuweisen, dass das Produkt nicht über den Hausmüll zu entsorgen ist.