Markiert: Oberlandesgericht Hamm

Meditonsin darf nicht mit sicherem Behandlungserfolg werben

Das OLG Hamm hat dem Hersteller des homöopathischen Erkältungsmittels Meditonsin bestimmte Werbeaussagen untersagt. Das Versprechen einer „raschen und zuverlässigen Reduktion der Intensität der typischen Erkältungssymptome“ sei irreführend, denn dass dies tatsächlich der Fall ist, wurde wissenschaftlich nicht sicher nachgewiesen.

Fehlende Müll-Kennzeichnung an Elektrogeräten ist wettbewerbswidrig

In einem Streit zwischen Leuchtmittelverkäufern urteilte das Oberlandesgericht Hamm zur Kennzeichnungspflicht nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Nach dieser Vorschrift müssen Elektrogeräte mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden, um darauf hinzuweisen, dass das Produkt nicht über den Hausmüll zu entsorgen ist.