Von Amazon bis zu Ebay-Kleinanzeigen gibt es inzwischen diverse Plattformen, auf denen von Lebensmitteln bis zu elektronischen Geräten fast alles zum Verkauf angeboten wird. Gerade bei eher unscheinbaren Geräten, wie USB-Sticks oder Speicherkarten für Handys oder Digitalkameras gab es dabei lange Zeit erhebliche Unsicherheiten für die Marktplatzbetreiber.
Wegen der wiederholten Ausstrahlung einer „Pumuckl“-Folge klagte eine Drehbuchautorin gegen den BR auf Schadensersatz. Diese stünden ihr als Urheberin aufgrund vorheriger vertraglicher Vereinbarungen zu. Das OLG München erteilte ihr nun aber eine Absage.
Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil vom 1.7.2021, Az. 29 U 1698/14, in einem sich hinziehenden Rechtstreit gegen Aldis „Champagner Sorbet“ geurteilt.