„CO2-neutrale“ Flugreisen: Eurowings verliert Streit um Greenwashing-Werbung
Die Lufthansa-Tochter Eurowings unterliegt vor dem OLG Köln ein Verfahren um irreführende Werbung mit Umweltaussagen. Ein Erfolg gegen Greenwashing.
Die Lufthansa-Tochter Eurowings unterliegt vor dem OLG Köln ein Verfahren um irreführende Werbung mit Umweltaussagen. Ein Erfolg gegen Greenwashing.
Schon länger ärgern sich Sport-Fans über die Preiserhöhungen bei DAZN. Nun wurde über insgesamt zwölf AGB-Klauseln des Anbieters gerichtlich diskutiert. Am Ende stand vor dem OLG München ein voller Erfolg für Verbraucher.
Endgültig Schluss mit der Preistrickserei. Nachdem der EuGH sein wichtiges Urteil zur Werbung mit Rabatten im Falle des Discounters Aldi Süd verkündet hat, urteilte nun auch das OLG Nürnberg. Im Nürnberger Fall ging es um den Discounter Netto.
Nach einem Verkehrsunfall wendete sich die Haftpflichtversicherung eines betrunkenen Fahrers an die Mitfahrerin. Sie sollte einen Großteil der Kosten tragen, weil sie nicht angeschnallt war und die Fahrerin daher mit verletzt hatte. Das OLG Köln wies die Klage ab, ließ aber die Möglichkeit einer Mithaftung von nicht angeschnallten Mitfahrern offen.
Ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs klagte gegen ein Unternehmen, welches auf seiner Online-Plattform einen Fitness-Hocker mit dem Gütesiegel „LGA geprüft“ bewarb, ohne dabei die Prüfkriterien oder einen Link für diese anzugeben. Das OLG Bremen entschied nun, dass diese Werbepraxis irreführend ist.
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am Verhandlungstermin am 18. April 2024 über die Frage zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ zulässig ist.
Wann eine Äußerung auch rechtlich zu weit geht, ist immer von Einzelfall und Kontext abhängig. Dass das LG Heilbronn die Äußerung eines Facebook-Nutzers, der die SPD-Politikerin Sawsan Chebli unter anderem mit „Hirn-Vakuum“ beleidigte, aber von der Meinungsfreiheit gedeckt sah, kam für viele überraschend.
Sieg für Boris Becker: Ein Beitrag aus der Sendung des Comedian Oliver Pocher darf nicht mehr gezeigt werden. Darin sei Becker ins Lächerliche gezogen worden. Das aber müsse sich die Ex-Tennislegende nicht gefallen lassen, so das OLG Karlsruhe.
Die früheren Bayern-Stars Arjen Robben und Franck Ribéry bildeten lange eine der gefährlichsten Flügelzangen im europäischen Profifußball und prägten bis zu ihrem Abschied vom Verein eine besonders erfolgreiche Bayern-Ära. Nun könnten die Fußballer trotz ihres Karriereendes noch ein Nachspiel für den Verein haben – zumindest ihre Superhelden-Versionen.