Markiert: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Sender dürfen gewisse Kommentare löschen

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 30.11.2022 (Az. – 6 C 12.20) entschieden, dass Sender nicht-sendungsbezogene Kommentare in sozialen Medien löschen dürfen.