Markenstreit um Kartoffelprodukte: Kroketten-Smileys bleiben McCain vorbehalten
Kartoffelprodukte in Smiley-Form bleiben eine exklusive Marke von McCain. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass die dreidimensionale Form der bekannten Smiley-Kroketten als Herkunftshinweis zu werten sei und daher markenrechtlichen Schutz genieße.