Wenn ein Produkt mit einer Markenkennzeichnung ohne Zustimmung eines Rechteinhabers verwendet wurde, ist der nächste logische Schritt: die Abmahnung des Markeninhabers. Hier ging es jedoch um einen Sonder- und Streitfall zwischen zwei Amazonhändlern. Denn in dem streitgegenständlichen Angebot wurde auf eine fehlende Lizenz explizit hingewiesen – ist das irreführend?
Eine Polizistin war für eine Demo eingeteilt und fand sich später im YouTube-Video einer umstrittenen rechten Rockband wieder, gegen deren Auftritt demonstriert wurde.
Journalisten dürfen über (Doppel-) Plagiatsvorwürfe berichten und dabei den vollen Namen der betroffenen Personen nennen. Ein im Vorfeld erteiltes Verbot sei unzulässig, entschied der Bundesgerichtshof in einem seiner neuesten Urteile vom 9.3.2021, Az. VI ZR 73/20. Dem zugrunde lag die Klage der Juristin Charlotte Gaitanides, gegen die sowohl bezüglich ihrer Promotions- als auch ihrer Habilitationsschrift Plagiatsvorwürfe erhoben worden waren.