Keine Markenverletzung trotz Namensgleichheit: Nudeln werden „auf Sicht“ gekauft
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass trotz identischem Markennamen keine Markenverletzung vorliegt, wenn sich die betroffenen Produkte deutlich unterscheiden und typischerweise „auf Sicht“ gekauft werden. Der Begriff „TERRA GRECA“ wurde in diesem Fall als beschreibend gewertet, eine Verwechslungsgefahr habe nicht bestanden.