Markiert: OLG Frankfurt

„Kater“ ist Krankheit: Werbeverbot für Dextro-Energy als „Anti-Kater“-Tablette

Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln und Lebensmitteln werden in Sachen Werbung nicht selten erfinderisch. Doch sobald es dabei um bestimmte medizinische Effekte geht, wird das Recht strikt. Das zeigt ein Urteil des OLG Frankfurt zu Mineralstofftabletten, die als „Anti-Kater-Mittel“ beworben wurden.

Buchpreisbindung: Kein Verstoß gegen Buchpreisbindung durch Rabattaktion von eBay u. a. auf Bücher

Die Verkaufsplattform eBay unterfällt selbst nicht den Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetzes. Ihre einmalige Adventsrabattaktion, bei der u. a. beim Kauf von Büchern die Letztabnehmer lediglich 90% des Kaufpreises zahlen mussten, während eBay 10% an den Buchhändler entrichtete, führte auch nicht zu einem Verstoß der Buchhändler gegen das BuchPrG.

Vertragsauslegung: Deutscher Nationalspieler muss Bild auf Sammelkarten dulden

Das OLG Frankfurt hat die Klage eines deutschen Fußball-Nationalspielers abgewiesen, der bei einem englischen Verein unter Vertrag steht. Der Spieler wollte sein Konterfei nicht mehr auf den Sammelkarten eines Unternehmens für Fußball-Tausch- und Sammelkarten sehen, muss damit nun aber leben.

Urheber von Stock-Fotos muss nicht genannt werden

Die in den AGB eines Microstock-Portals enthaltene Klausel, die einen Verzicht des Urhebers auf sein Recht zur Namensnennung vorsieht, ist wirksam. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 29.9.2022, Az. 11 U 95/21).

„The North Face“ gegen „The Dog Face“

Die Pressemitteilung des OLG Frankfurt zum Beschluss vom 28.6.2022 (Az. 6 W 32/22) beginnt in der Tat: „Zwischen den Zeichen ‚The North Face‘ und ‚The Dog Face‘ besteht keine Verwechslungsgefahr.“ Sie fährt dann fort: „Da die Marke ‚The North Face‘ jedoch in erheblichem Maß bekannt ist, wird der Verkehr trotz der erkennbar unterschiedlichen Bedeutung von ‚Dog‘ und ‚North‘ die Zeichen gedanklich miteinander verknüpfen.

Influencerin muss Werbung kennzeichnen

Ein ohne finanzielle Gegenleistung erfolgter Beitrag einer Influencerin auf Instagram ist als Werbung zu kennzeichnen, wenn er kostenlos überlassene E-Books anpreist und jeweils mit sog. Tap-Tags zu den Unternehmen der Bücher verlinkt.

Ex-Mitarbeiter von RT DE darf Enthüllungsbuch veröffentlichen

Das LG Frankfurt a. M. untersagte dem Autor, einzelne Äußerungen aus dem Buch zu wiederholen, weil es sich um nicht erwiesene Tatsachenbehauptungen handele. Für den Großteil der Äußerungen, die Abbildungen oder gar für das gesamte Buch kam dagegen, so das LG, ein Verbot nicht in Betracht, weil darin Wertungen ausgesprochen würden, die von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit des Verfassers erfasst seien.