Markiert: OLG Karlsruhe

Unlauterer Wettbewerb bei Verivox

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und klagte gegen das Vergleichsportal. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe gab der Klage statt und verpflichtete Verivox, künftig auf die beschränkte Auswahl ausdrücklich hinweisen zu müssen.

Ein Autoradio kann mitunter ein großes Ablenkungs-Risiko darstellen.

Achtung vor Ablenkung durch Touchscreen

Viele Autofahrer träumen von einem Tesla. Zu der schicken und praktischen Ausstattung gehört auch der riesige Monitor im Fahrzeuginneren.