Nach schwerem Autounfall: Muss unangeschnallte Beifahrerin in Opfer-Fahrzeug mithaften?
Nach einem Verkehrsunfall wendete sich die Haftpflichtversicherung eines betrunkenen Fahrers an die Mitfahrerin. Sie sollte einen Großteil der Kosten tragen, weil sie nicht angeschnallt war und die Fahrerin daher mit verletzt hatte. Das OLG Köln wies die Klage ab, ließ aber die Möglichkeit einer Mithaftung von nicht angeschnallten Mitfahrern offen.