Markiert: OLG München

Speichermedien: Keine Urheber­abgabe für Online-Marktplätze

Von Amazon bis zu Ebay-Kleinanzeigen gibt es inzwischen diverse Plattformen, auf denen von Lebensmitteln bis zu elektronischen Geräten fast alles zum Verkauf angeboten wird. Gerade bei eher unscheinbaren Geräten, wie USB-Sticks oder Speicherkarten für Handys oder Digitalkameras gab es dabei lange Zeit erhebliche Unsicherheiten für die Marktplatzbetreiber.

„The Real Badman (Ribéry) & Robben“: Streit zwischen FC Bayern und Grafiker muss neu verhandelt werden

Die früheren Bayern-Stars Arjen Robben und Franck Ribéry bildeten lange eine der gefährlichsten Flügelzangen im europäischen Profifußball und prägten bis zu ihrem Abschied vom Verein eine besonders erfolgreiche Bayern-Ära. Nun könnten die Fußballer trotz ihres Karriereendes noch ein Nachspiel für den Verein haben – zumindest ihre Superhelden-Versionen.

„Das Boot“-Kameramann einigt sich außergerichtlich

Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs sollte im April 2021 darüber entscheiden, ob dem Kameramann Jost Vacano eine weitere angemessene Beteiligung an den Einnahmen des Filmwerks „Das Boot“ zusteht.

OLG München über Werbefigur: Iglo muss seinen Käpt’n teilen

Nicht nur der Fischstäbchen-Hersteller Iglo darf die bekannte Werbefigur des alten bärtigen Seemanns „Käpt’n Iglo“ für die Bewerbung seiner Produkte nutzen. Auch sein Konkurrent, der Feinkost-Hersteller Appel Feinkost darf mit einer ähnlichen Figur werben. So entschied das OLG München jüngst.

Facebook muss Pseudonyme zulassen

Nach dem BGH-Urteil vom 27.1.2022 (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21) ist klar: Wer schon vor dem 25.5.2018 angemeldet war, darf weiterhin anonym bleiben. Wie es für neuere Nutzer und die Frage der Anonymität im Internet generell aussieht, ist weiterhin unklar.

Deutsche Umwelthilfe siegt vor Gericht

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Oberlandesgericht München ein Grundsatzurteil für eine bessere Rücknahme ausgedienter Elektroaltgeräte durch Online-Händler erstritten.

Smoothies haben den Ruf, gesund zu sein.

OLG München zur Zulässigkeit der Werbung mit „Das Original“

Die Beklagte, einer Herstellerin von Diätlebensmitteln, warb im Radio unter anderem mit der folgenden Aussage: „Denn nur das Original hat ein klinisch getestetes Erfolgsrezept. (…) – einfach, weil es funktioniert.“ Gegen die vorangegangen Werbeaussage richtet sich die Klage der Wettbewerbszentrale.