Personalisierte Briefwerbung nach DSGVO ohne Einwilligung zulässig
Die Verarbeitung personenbezogener Namens- und Adressdaten für die werbliche Ansprache ist nur bei entsprechender datenschutzrechtlicher Rechtfertigung zulässig. Für bestimmte Werbeformen (etwa die Mail- oder SMS-Werbung) existieren insoweit spezialgesetzliche Einwilligungserfordernisse. Ob auch die personalisierte Briefwerbung von einer vorherigen Einwilligung abhängt oder vielmehr auf berechtigte Werbeinteressen gestützt werden kann, entschied jüngst das OLG Stuttgart.