Fehlender Kündigungsbutton: Verkaufsplattform haftet für Fehler auf Reseller-Website
Erfolg für Verbraucher! Das LG Hildesheim stellte fest, dass ein Unternehmen, das Online-Abonnements exklusiv über eine von einer anderen Firma betriebenen Website vertreibt, dafür sorgen muss, dass das Abo auch auf dieser Seite mit einem Klick kündbar ist.