Shop Apotheke darf Werbeslogan behalten
Die niederländische Online-Apotheke „Shop Apotheke“ darf weiterhin mit dem Titel „Die beste Online-Apotheke Deutschlands“ werben. Das hat der Bundesgerichtshof mit nun veröffentlichtem Urteil vom 12.5.2022 entschieden (Az. I ZR 203/20). Die Shop Apotheke warb 2019 in verschiedenen Webespots mit dem Slogan „Shop Apotheke – Die beste Online-Apotheke Deutschlands“.