Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch bei befristeten Verträgen mit Einmalzahlung eine Kündigungsschaltfläche auf der Website des Anbieters notwendig ist. Entscheidend ist, dass der Anbieter über einen längeren Zeitraum hinweg Leistungen erbringt.
Das LG München I gibt der Verbraucherzentrale NRW im Streit mit Sky Deutschland Recht. Die Position und Gestaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Online-Kündigungsbuttons sei bei Sky rechtswidrig umgesetzt worden, so das Gericht.