Es kann nur einen Goldhasen geben
Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe wurde nun letztinstanzlich anerkannt, dass der Goldton des „Lindt-Goldhasen“, der vorrangig zur Osterzeit in großen Mengen verkauft wird, markenrechtlich gemäß § 4 Nr. 2 Markengesetz geschützt ist (Urteil vom 29.7.2021, Az. I ZR 139/20).