Discounter Netto unterliegt Haltbarkeits-Streit: Wer mit Rabatten wirbt, muss den Grund angeben
Preisreduzierte Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums müssen klar mit dem Grund für die Reduzierung gekennzeichnet werden. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass ein bloßer roter Aufkleber mit einer prozentualen Angabe wie „-30 %“ nicht ausreichend sei.