BGH-Paukenschlag zum Cardsharing: Kein Computerbetrug ohne Stoffgleichheit
Die strafrechtliche Bewertung der Pay-TV-Piraterie mittels Cardsharing erfährt durch eine aktuelle Entscheidung des BGH eine maßgebliche Zäsur. Während die unbefugte Nutzung verschlüsselter Sendesignale zivilrechtlich zweifellos sanktioniert bleibt, scheitert eine Verurteilung wegen Computerbetruges an den dogmatischen Hürden des Vermögensschadens.